Pflanzenhilfsmittel

Leistungsspektrum: Pflanzenhilfsmittel

  • Makro- und Mikronährstoffe
  • Nebenbestandteile
  • unerwünschte Stoffe (Pflanzenschutzmittel, Dioxine, PCB, PFAS, Schwermetalle)
  • Salmonellen 

 

Kurz erklärt

Pflanzenhilfsmittel

Laut Definition im Düngegesetz sind Pflanzenhilfsmittel Stoffe ohne wesentlichen Nährstoffgehalt, die dazu bestimmt sind, auf Pflanzen biologisch oder chemisch einzuwirken, um einen pflanzenbaulichen, produktionstechnischen oder anwendungstechnischen Nutzen zu erzielen, soweit sie nicht Pflanzenstärkungsmittel im Sinne des §2 Nummer 10 des Pflanzenschutzgesetzes sind. 

Rechtliche Anforderungen

Pflanzenhilfsmittel unterliegen den Anforderungen der Düngemittelverordnung (DüMV). In dieser werden u. a. wesentliche stoffliche Eigenschaften von Düngemitteln festgelegt und Ausgangsstoffe definiert.

Die Anwendung von Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen ist in der Düngeverordnung (DüV) geregelt.