
Ausrichtung von Ringversuchen
LÜRV-A Klärschlamm, Teilbereich Organik
Im Vollzug der Klärschlamm-, Bioabfall- und Düngeverordnung wird jährlich für alle Parameterbereiche des Fachmoduls Abfall ein länderübergreifender Ringversuch Abfall (LÜRV-A) bundesweit angeboten. Eine erfolgreiche Teilnahme am LÜRV-A Klärschlamm, Boden bzw. Bioabfall ist Teil des Kompetenznachweises für Laboratorien und gemäß Fachmodul Abfall eine notwendige Voraussetzung für deren Notifizierung zur Durchführung von Untersuchungen nach AbfKlärV, Bio-AbfV und der BBodSchV.
Das Bestehen des jeweiligen Ringversuchs wird als Qualifikationsnachweis von den Notifizierungsstellen aller Bundesländer anerkannt. Die Durchführung der externen Qualitätsprüfung für Klärschlamm erfolgt in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Freising, wobei die LfL Freising die Federführung übernommen hat. Das Ziel dieser externen Qualitätsprüfung besteht vor allem darin, den Stand der Qualität bei der Untersuchung von Klärschlämmen im Rahmen der Vorgaben zu prüfen. Dabei wird auf die Vergleichbarkeit der Qualitätsstandards in den verschiedenen Bundesländern geachtet.
Folgende Teilbereiche des LÜRV-A Klärschlamm werden von der LUFA Speyer betreut und ausgewertet:
- FMA 1.5: Polychlorierte Biphenyle (PCB) nach § 5 Abs. 2 AbfKlärV
- FMA 1.6: Polychlorierte Dibenzodioxine/-furane (PCDD/F) und Dioxinähnliche Polychlorierte Biphenyle (dl-Dioxine) nach § 5 Abs. 2 AbfKlärV
- FMA 1.7: Benzo(a)pyren nach § 5 Abs. 2 AbfKlärV
- FMA 1.8: Polyfluorierte Verbindungen mit den Einzelsubstanzen Perfluoroctansäure und Perfluoroctansulfonsäure (PFOA/PFOS) nach § 5 Abs. 2 AbfKlärV
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