Gewürze-Saatgut

Leistungsspektrum: Gewürze-Saatgut

  • Reinheit
  • Bestimmung fremder Samen
  • Botanische Zusammensetzung (Artbestimmung fremder Samen)
  • Keimfähigkeit
  • Triebkraft (Standardverfahren)
  • Tausendkornmasse
  • Feuchtigkeitsbestimmung
  • Sonstige Untersuchungen auf Anfrage

 

Häufig gestellte Fragen


Ist die LUFA Speyer ISTA-akkreditiert?
Seit 1997 ist die LUFA Speyer durch die International Seed Testing Association (ISTA) für Saatgutuntersuchungen akkreditiert. Details zu den akkreditierten Methoden und Pflanzenarten finden Sie in unserer ISTA-Urkunde in den Downloads und der dazugehörigen Anlage. Diese Informationen können auch auf der ISTA-Homepage eingesehen werden.
 

Welche ISTA-Zertifikate stellt die LUFA Speyer aus?
Bei Probenahme durch unsere zertifizierten Probennehmer bzw. ein ISTA-akkreditiertes Labor, stellen wir ISTA-Orange-Zertifikate (Orange International Certificates, OIC) für Reinheit, Besatz, TKG und Keimfähigkeit aus. Zudem stellen wir ISTA-Blau-Zertifikate (Blue International Certificates, BIC) für Reinheit, Besatz, TKG und Keimfähigkeit aus; hier ist die Probennahme durch den Auftraggeber möglich. Beide Zertifikate sind international anerkannt und erfüllen die Anforderungen für den Saatgutexport.
 

Welche Saatgutmenge wird für die Untersuchung benötigt? 
Die benötigte Saatgutmenge richtet sich nach den ISTA-Vorgaben und hängt vom Tausendkorngewicht (TKG) der jeweiligen Gewürzart ab. Da die genaue Saatgutmenge je nach Art und Untersuchung variieren kann, empfehlen wir, im Einzelfall Rücksprache mit unseren fachlichen Ansprechpersonen Herrn Uwimana oder Herrn Dr. Weinmann zu halten. Wir beraten Sie gerne individuell!
 

Wie lange dauert die Untersuchung von Gewürze-Saatgut?
Die Dauer der Untersuchung hängt von der Pflanzenart und den gewünschten Untersuchungen (z. B. Keimfähigkeit) ab. Bitte kontaktieren Sie uns für genauere Angaben zur jeweiligen Art.
 

Was kostet die Untersuchung von Gewürze-Saatgut?
Das ist von den Untersuchungen abhängig, die durchgeführt werden. Für ausschließliche Preisanfragen wenden Sie sich bitte an unsere Verwaltungsmitarbeiterinnen Frau Gashi (06232 136-131), Frau Neuhaus (06232 136-119) oder Frau Kurz (06232 136-196). Falls Sie fachliche Beratung benötigen, stehen Ihnen die o. g. fachlichen Ansprechpersonen zur Seite.


An welche Adresse soll ich die Saatgutprobe schicken?
Bitte senden Sie Ihre Saatgutprobe an folgende Adresse:

LUFA Speyer
Referat I/1 Saatgutlabor
z. H. Joseph Uwimana
Obere Langgasse 40
67346 Speyer


Wie soll ich die Saatgutprobe für den Versand verpacken?

Verpacken Sie die Probe bitte sorgfältig und transportsicher. Wir empfehlen:

  • Stabile Tüten (z. B. aus Papier oder Kunststoff)
  • Zusätzliche Umverpackung in einem festen Karton
  • Achten Sie darauf, dass die Verpackung nicht reißen oder aufplatzen kann
  • Beschriften Sie jede Probe deutlich mit Art, Sorte und ggf. Untersuchungsauftrag.


Kurz erklärt

Die Bedeutung von Saatgut für Landwirtschaft und Gartenbau

Etwa 80 % aller Nutzpflanzen entstehen durch Aussaat – das macht Saatgut zu einem der wichtigsten Betriebsmittel in der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Produktion. Seine volkswirtschaftliche Bedeutung ist enorm: Ohne qualitativ hochwertiges Saatgut sind hohe Erträge und eine stabile Nahrungsmittelproduktion kaum möglich.

Für optimale Erträge kommt es nicht nur auf eine gute Bodenbearbeitung, gezielte Düngung und wirksamen Pflanzenschutz an – entscheidend ist auch die Saatgutqualität. Nur leistungsfähige Sorten mit hoher Keimfähigkeit, Reinheit und genetischer Stabilität bilden die Grundlage für gesunde Bestände und eine erfolgreiche Ernte.

120 Jahre Fortschritt durch Pflanzenzüchtung und Qualitätskontrolle

In den letzten 120 Jahren haben moderne Züchtungsmethoden und eine strukturierte, staatlich kontrollierte Saatgutproduktion wesentlich zur kontinuierlichen Steigerung der Hektarerträge beigetragen. Damit ist Saatgut nicht nur ein Produkt, sondern ein zentraler Innovationsfaktor in der Agrarwirtschaft.

International Seed Testing Association (ISTA)

Die ISTA ist eine unabhängige, gemeinnützige Organisation, die 1924 gegründet wurde. Ihr Ziel ist es, weltweit einheitliche Methoden zur Saatgutprüfung zu entwickeln und so den internationalen Saatguthandel zu erleichtern sowie zur globalen Ernährungssicherheit beizutragen. Ein zentrales Instrument ist das jährlich aktualisierte Regelwerk, die ISTA Rules for Seed Testing, in dem anerkannte Standards für Probenahme und Qualitätsprüfung von Saatgut festgelegt sind. Nur von der ISTA akkreditierte Labore dürfen auf dieser Basis sogenannte ISTA-Zertifikate ausstellen, die international als Qualitätsnachweis für Saatgut gelten. Die ISTA fördert zudem die Weiterentwicklung der Saatgutanalytik durch internationale Forschungsprojekte, Ringversuche und Publikationen – mit dem Ziel, die Qualität und Vergleichbarkeit von Saatgutergebnissen weltweit zu sichern.

Heute zählt die ISTA über 200 Mitgliedslabore in mehr als 70 Ländern, darunter auch das Saatgutlabor der LUFA Speyer. Durch die Mitgliedschaft und Akkreditierung unterliegt unsere Arbeit regelmäßigen Qualitätskontrollen und basiert auf wissenschaftlich geprüften, weltweit harmonisierten Prüfmethoden. Als ISTA-akkreditiertes Saatgutlabor werden wir alle drei Jahre durch internationale ISTA-Auditoren begutachtet.

Rechtliche Grundlage: Das Saatgutverkehrsgesetz

Die Erzeugung und der Handel mit Saatgut sind im Saatgutverkehrsgesetz von 1953 geregelt – dem ältesten deutschen Verbraucherschutzgesetz. Es schreibt vor, dass sowohl der Feldbestand als auch die fertigen Saatgutpartien bestimmten Qualitätsnormen entsprechen müssen, bevor sie in Verkehr gebracht werden dürfen.

Aufgaben der Saatgutuntersuchung an der LUFA Speyer

Die Saatgutuntersuchung an der LUFA Speyer erfüllt sowohl hoheitliche als auch privatwirtschaftliche Aufgaben. Im hoheitlichen Bereich erfolgt die Qualitätsprüfung von Saatgutpartien, die in Rheinland-Pfalz erzeugt wurden – im Rahmen des amtlichen Anerkennungsverfahrens sowie der Saatgutverkehrskontrolle. Im privaten Bereich wird Saatgut auf Antrag untersucht, meist zur Produktions- und Lieferungskontrolle durch Züchter, Vermehrer oder Händler.

Rechtliches zur Saatgutprüfung

Die rechtlichen Grundlagen für die Saatgutprüfung in Deutschland beruhen auf nationalen und internationalen Vorschriften.

Die Internationalen Vorschriften für die Prüfung von Saatgut werden von der Internationale Vereinigung für Saatgutprüfung (ISTA = International Seed Testing Association) festgelegt und jährlich aktualisiert. Sie bilden den weltweit anerkannten Standard und sind auch in der Bundesrepublik Deutschland verbindlich und stellen sicher, dass Saatgutqualität objektiv, vergleichbar und reproduzierbar geprüft wird.

Auf nationaler Ebene regeln das Saatgutverkehrsgesetz und das Forstvermehrungsgutgesetz die Anforderungen an die Beschaffenheit und Zulassung von Saatgut in Deutschland.

Für den internationalen Handel bilden die OECD-Schemata den verbindlichen Rahmen und sorgen für einheitliche Standards im Saatguthandel über Ländergrenzen hinweg.

Saatgutanerkennung in Rheinland-Pfalz

Die Untersuchung des Saatgutes zur Saatgutzertifizierung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Saatgut-Anerkennungsstelle an der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in Bad Kreuznach. Sobald die Anforderungen an den Feldbestand gemäß den Vorgaben der Saatgut-Anerkennungsstelle erfüllt sind, wird eine Durchschnittsprobe des aufbereiteten Saatgutes vorschriftsgemäß entnommen und zur Beschaffenheitsprüfung an die Saatgutprüfstelle (Saatgutlabor der LUFA Speyer) gesandt.

Saatgutverkehrskontrolle in Rheinland-Pfalz

Im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle überwacht die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier die Qualität von im rheinland-pfälzischen Handel befindlichem Saatgut. Ziel ist es, den Verbrauchern hochwertiges Saatgut von Sorten mit guten pflanzenbaulichen Verwertungseigenschaften zur Verfügung zu stellen. Instrumente, die dies gewährleisten sind die Sortenzulassung (durch das Bundessortenamt), die Saatgutanerkennung (durch die Landwirtschaftskammer) und die Kontrolle des Inverkehrbringens (durch die ADD). Die entnommenen Proben werden im Saatgutlabor der LUFA Speyer auf die Einhaltung der gesetzlichen Normen überprüft. Zusätzlich können Saatgutproben zur Qualitätskontrolle im Rahmen des Saatguthandels sowie der Saatgutproduktion und -aufbereitung untersucht werden. Das Saatgutlabor der LUFA Speyer bietet alle für die Saatgutanerkennung erforderlichen Untersuchungen an

Probenahme für den Saatgutexport durch die LUFA Speyer

Ein weiterer Aufgabenbereich des Saatgutlabors der LUFA Speyer ist die Probenahme für den Saatgutexport. Hierzu gehört auch die Durchführung von ISTA- und OECD-Zertifizierungen.

Untersuchung der Saatgutqualität

Die Qualität von Saatgutproben wird anhand zahlreicher Merkmale überprüft, um eine sichere Aussaat und hohe Erträge zu gewährleisten. Im Saatgutlabor der LUFA Speyer werden Proben verschiedener Kulturpflanzenarten – mit Ausnahme von Bäumen und Sträuchern – untersucht. Die Prüfungen erfolgen schnell, fachgerecht und nach den Internationalen Vorschriften für die Prüfung von Saatgut (ISTA). 

Reinheit:  Durch mechanische Auftrennung wird die Probe in folgende Fraktionen sortiert:

  • Reine Samen: optisch erkennbare Samen der angegebenen Art
  • Samen anderer Arten: z. B. Unkraut- oder Fremdkultursamen
  • Unschädliche Verunreinigungen: etwa Bruchkorn, Spelzen u. Ä. (ISTA Kap. 3)

Besatz: Eine definierte Saatgutmenge wird auf Fremdsamenanteile untersucht. Diese werden gezählt, bestimmt und mit botanischem Namen dokumentiert (ISTA Kap. 4). 

Keimfähigkeit: 400 reine Samen werden unter kontrollierten Bedingungen (Sand oder Papier) zum Keimen gebracht. Nach der vorgeschriebenen Keimdauer erfolgt die Auswertung mit Einteilung in:

  • Normale Keimlinge
  • Anomale Keimlinge
  • Frische, harte oder tote Samen

Die Keimfähigkeit wird als Anteil normaler Keimlinge in Prozent angegeben (ISTA Kap. 5).

Bild
Keimendes Saatgut
Bestimmung der Keimfähigkeit

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