Startseite
Stellenausschreibung Probenahme und Probenvorbereitung (m, w, d)
Stellenausschreibung (PDF-Download)
Die Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) Speyer sucht für das Referat „Probenvorbereitung und Probenmanagement“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Mitarbeiter für die Probenahme und Probenvorbereitung (m, w, d)
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit sind sie für die Probenahme und die Vorbereitung von Böden, Düngemitteln, Komposten,
Klärschlämme und Futtermitteln für die chemische Analyse zuständig. Die Probenahme findet bei unseren Kunden,
vorwiegend in Rheinland-Pfalz statt, die Probenvorbereitung in den Laboren der LUFA Speyer.
Wir erwarten von Ihnen
- handwerkliches Geschick
- körperliche Belastbarkeit
- Grundkenntnisse im Umgang mit Computern
- Interesse an der Untersuchung landwirtschaftlicher Betriebsmittel
- Besitz eines Führerscheins der Klasse B (idealerweise BE)
- Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Selbstständigkeit
- Teamfähigkeit und gutes Kommunikationsvermögen
Wir bieten Ihnen
- eine unbefristete Stelle im öffentlichen Dienst auf der Grundlage des TVöD/VKA.
- die Mitarbeit in einem motivierten Team im Bereich des landwirtschaftlichen Untersuchungswesens
an der Schnittstelle Verbraucherschutz und landwirtschaftliche Produktion
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Prof. Dr. Franz Wiesler, Wissenschaftlicher Direktor der LUFA Speyer
(Tel. 06232 136 115, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), oder
Herr Jan Jungkind, Kaufmännischer Direktor der LUFA Speyer
(Tel. 06232 136 116, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gerne zur Verfügung.
Die LUFA Speyer strebt eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an. Bewerbungen von Frauen sehen
wir daher mit besonderem Interesse entgegen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Bitte senden Sie nur elektronische Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen als PDF bis zum
11. Januar 2021 an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung Ihrer Bewerbung nach Abschluss des Verfahrens wird garantiert.
LUFA Speyer als amtliches Laboratorium im Sinne des Artikel 37 VO (EU) 2017/625 benannt
Wie in vielen anderen Bereichen sind auch die Lebens- und Futtermittelüberwachung national und auf EU-Ebene geregelt. Die neue EU-Kontroll-Verordnung (VO (EU) 2017/625), die ab dem 14. Dezember 2019 gilt, legt die grundsätzlichen Anforderungen an den Aufbau und die Durchführung der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen innerhalb der EU für alle Mitgliedstaaten verbindlich fest.
Mit Bescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom 10.12.2019, gültig für das Land Rheinland-Pfalz (die Freigaben der weiteren Bundesländer erfolgt sukzessive), wurde die LUFA Speyer als amtliches Laboratorium im Sinne des Art. 37 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/625 Untersuchungen im Rahmen amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten im Bereich der EG-Öko-Verordnung (VO (EG) Nr. 834/2007) benannt.
Die Aufgaben, die dabei als amtliches Laboratorium wahrgenommen werden, umfassen:
- GVO und aus oder durch GVO hergestellte Erzeugnisse entgegen Art. 9 VO (EG) Nr. 834/2007
- Düngemittel uam. außerhalb Anh. IVO (EG) Nr. 889/2008
- Pestizide außerhalb Anh. ll VO (EG) Nr. 889/2008
- Futtermittelausgangserzeugnisse außerhalb Anh. V VO (EG) Nr. 889/2008
- Futtermittelzusatzstoffe außerhalb Anh. Vl VO (EG) Nr. 889/2008 bzw. E 535
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne die folgenden Ansprechpartner aus unserem Hause zur Verfügung:
- Bereich GVO: Dr. Benjamin Pickel (06232 - 136-289; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
- Bereich Düngemittel: Sabine Reh (06232 - 136-383; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
- Bereich Pestiziduntersuchungen: Dr. Dieter Martens (06232 - 136-155; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
- Bereich Futtermitteluntersuchungen: Dr. Nadja Sauer (06232 - 136-118; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
LUFA Speyer - wir sind weiterhin wie gewohnt für Sie da
Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir an der LUFA Speyer alle
möglichen Maßnahmen getroffen haben, um die Sicherheit unserer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner zu
gewährleisten. So ist es uns bislang möglich, die Probennahme und den
Laborbetrieb weitestgehend wie gewohnt aufrecht zu erhalten. Bitte wenden
sie sich bei Rückfragen jederzeit an die Direktion oder an Ihre fachlichen
Ansprechpartner an der LUFA Speyer.
Fachgerechte Probenahme und Probenvorbereitung als Voraussetzung für richtige Ergebnisse bei der Untersuchung von Böden
Am 14. September 2019 trat in Rheinland-Pfalz die Landesdüngeverordnung in Kraft. Ziel der Verordnung ist die Reduzierung der landwirtschaftlichen Nährstoffeinträge in Gewässer. Die Verordnung gilt räumlich für die landwirtschaftlich genutzten Flächen über mit Nitrat belasteten Grundwasserkörpern und in den Einzugsbereichen von mit Phosphor eutrophierten stehenden Gewässern. Sie regelt damit die in § 13 der Düngeverordnung für die gefährdeten Gebiete vorgesehenen „besonderen Anforderungen an Genehmigungen und sonstige Anordnungen durch die zuständigen Stellen der Länder“. Die in Rheinland-Pfalz in den mit Nitrat belasteten Gebieten durchzuführenden Maßnahmen beinhalten die Durchführung von Untersuchungen (i) zur Ermittlung des verfügbaren Stickstoffs im Boden sowie (ii) zur Ermittlung des Stickstoff (Gesamt-N, Ammonium-N bzw. pflanzenverfügbarer N) und Gesamt-Phosphat-Gehalts in wirtschaftseigenen Düngern. Hinzu kommen strengere Abstandsregelungen zu Gewässern bei der Düngerausbringung sowie erhöhte Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten bei kleineren Betrieben. Im Einzugsgebiet von durch Eutrophierung gefährdeten stehenden Gewässern wurden Begrenzungen bei der P-Düngung auf hochversorgten Böden sowie Sperrfristen für die P-Düngung eingeführt. Die Landesdüngeverordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 13. September 2019 veröffentlicht sowie in den „Informationen für Ackerbau und Grünland“ der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum zusammengefasst.
Sowohl die Entnahme von Bodenproben als auch von wirtschaftseigenen Düngern können durch geschulte, bestenfalls zertifizierte, Probenehmer als auch durch den Landwirt selbst erfolgen. Die Qualität der Probenahme beeinflusst das Untersuchungsergebnis deutlich mehr als die Durchführung der chemischen Analyse im Labor. Am Beispiel der Nmin-Bodenuntersuchung werden die Anforderungen an die Probenahme einschließlich der Probenvorbereitung im Folgenden umrissen.
Durchführung der Bodenprobenahme
Der Zeitpunkt der Probenahme für die Nmin-Bodenuntersuchung sollte zeitnah (d.h. möglichst innerhalb von 14 Tagen) zur vorgesehen N-Düngung erfolgen d.h. z.B. bei Wintergetreide deutlich früher als bei Mais. Andernfalls kann es aufgrund zwischenzeitlicher Nitratauswaschung oder N-Mineralisierung zu einer Über- oder Unterbewertung des Vorrats an pflanzenverfügbarem Stickstoff im Boden kommen.
Für die Nmin-Probenahme sind in der Regel 12 – 15 repräsentativ über den Schlag verteilte Einzelprobenahmen durchzuführen. Die Festlegung der Probenahmestellen kann wahlweise gleichmäßig über den Schlag verteilt erfolgen („Quadratverband“) oder entsprechend eines „Zick-Zack-Begangs“. Insbesondere bei schmalen Schlägen kann die Probenahme auch entlang einer „Diagonalen“ durchgeführt werden. Auf sehr großen, einheitlichen Schlägen kann ein Teilstück für die Probenahme ausgewählt werden. Um eine repräsentative Probenahme zu gewährleisten sind untypische Stellen wie Vorgewende, Feldränder, Nassstellen sowie frühere Mieten- oder Dungplätze von der Probenahme auszuschließen.
Die Nmin-Probenahme kann manuell mittels Pürckhauerbohrstöcken oder dreiteiligen Bohrsätzen oder teilmechanisiert mittels Rillenbohrern kombiniert mit elektropneumatischen Schlaghämmern oder Spiralbohrern kombiniert mit Akkuschraubern erfolgen. Professionelle Probenehmer oder Labore führen die Probenahme auch vollmechanisiert durch, wozu verschiedene Geräte wie klassische Nmin-Raupen oder Zwei- und Vierradfahrzeuge mit aufgebauten Bodensonden zur Verfügung stehen. Diese sind allerdings nur auf befahrbaren Schlägen einsetzbar.
Unabhängig von der Gerätetechnik erfolgt die Probenahme für Ackerkulturen nach Düngeverordnung in der Regel aus 0 bis 90 cm Bodentiefe. Lediglich für die Ermittlung des Düngebedarfs von Sommergeste, Hafer und Kartoffeln empfiehlt das Land Rhein-Land-Pfalz eine Probenahmetiefe von 0 bis 60 cm, ebenfalls abweichende Probenahmetiefen gelten für die verschiedenen Gemüsekulturen. Bei der Probenahme werden die Schichten 0-30 cm, 30-60 cm und ggf. 60-90 cm in getrennten Behältnissen gesammelt und nach Beendigung der Probenahme jeweils gut durchmischt. Für die Einsendung ins Labor kann pro Schicht eine repräsentative Unterprobe von mindestens 500 g Boden entnommen und in Plastiktüten abgepackt werden. Die Tüten müssen beschriftet und die Proben mit einem Probenbegleitblatt versehen werden, das mindestens Informationen über Betrieb, Schlagnummer, Probennummer und Bodenschicht enthält. Viele Bodenuntersuchungslabore stellen Probenbegleitblätter („Auftragsformulare“) im Internet zur Verfügung. Für Bodenproben im Rahmen der Landesdüngeverordnung ist ein spezifisches Nmin-Probenbegleitblatt des DLR zu verwenden. Eine Eingabemöglichkeit über das Digitale Agrarportal Rheinland-Pfalz (https://geoservice.service24.rlp.de/GBV-RLP/) wird derzeit von der Agrarverwaltung in Rheinland-Pfalz vorbereitet.
Unbedingte Voraussetzung für die korrekte Ermittlung des Nmin-Vorrats im Boden ist, dass die Bodenproben unmittelbar nach der Probenahme bis zur Analyse in einer geschlossenen Kühlkette bei max. + 4 °C aufbewahrt werden. Andernfalls findet in den durch die Probenahme und Vermischung „gestörten“ Bodenproben ein N-Mineralisierungsschub statt, was zu erhöhten Nmin-Gehalten in den Proben und damit einer Unterschätzung des N-Düngebedarfs führen würde. Die Aufbewahrung und Versendung der Proben kann in vorgekühlten und mit einer ausreichenden Zahl an Kühlakkus versehenen Kühlboxen erfolgen. Ist ein sofortiger Versand bzw. eine sofortige Abholung der Proben nicht möglich, können diese bis maximal 3 Tagen im Kühlschrank bei max. + 4 °C zwischengelagert werden. Bei längeren Aufbewahrungszeiten müssen die Proben tiefgefroren werden.
Zur Vermeidung von Fehlern bei der Probenahme und Probenvorbereitung von Böden bietet die LUFA Speyer in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Probenehmerschulungen an:
- Mittwoch, 22. Januar 2020 (Raum Bitburg): Beginn 10 Uhr
- Donnerstag, 30. Januar 2020 (Speyer): Beginn 11 Uhr.
Interessenten melden sich bitte formlos per E-Mail an bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Bild: Versuchsfeld Speyer Rinkenbergerhof
Boden des Jahres 2020 „Wattboden“
Der 5. Dezember wurde im Jahr 2002 von der Internationalen Bodenkundlichen Union zum Weltbodentag (World Soil Day) ernannt. Damit soll jährlich ein Zeichen für die Bedeutung der Ressource Boden gesetzt werden und für deren Schutz geworben werden.
In Deutschland wird am Weltbodentag (auch „Internationaler Tag des Bodens“) seit dem Jahr 2005 der „Boden des Jahres“ vorgestellt. Die Auswahl trifft das „Kuratorium des Bodens des Jahres“ (www.boden-des-jahres.de).
Der Boden des Jahres 2020 ist der „Wattboden“. Dieser hat sich unter dem Einfluss der Gezeiten bzw. Tiden (Ebbe und Flut z. B. an der Nordseeküste) gebildet und wird daher praktisch täglich für einige Stunden überflutet. Die weitgehend vegetationsfreien Böden sind meeresseitig den überwiegend als Grünland oder Ackerland genutzten Marschböden vorgelagert. Beim Ausgangssubstrat der Wattböden wird je nach mineralischer und organischer Zusammensetzung zwischen Sandwatt, Mischwatt und Schlickwatt unterschieden. Als Folge der unterschiedlichen Salzgehalte des Überflutungs- und Bodenwassers wird zwischen Normwatt (marines Watt), Backwatt und Flusswatt als Bodensubtypen unterschieden. Sobald die Wattoberfläche nur noch 40 cm tiefer als die mittlere Tidehochwasserlinie ist, siedeln sich Queller und Schlickgras als Vegetation an. Die allmählich dichter werdenden Bestände wirken als Sedimentationsfalle. Der Boden wächst aus dem täglichen Überflutungsbereich hinaus und entwickelt sich durch bessere Belüftung allmählich zur Rohmarsch.
Wattböden bilden eine komplexe Lebensgemeinschaft von einzelligen Algen, Bakterien und vielzelligen Organismen mit ständig wechselnden Lebensbedingungen. Rund 10.000 Arten von einzelligen Organismen, Pilzen, Pflanzen und Tieren wie Würmer und Muscheln, Fischen, Vögeln und Säugetieren leben im Wattenmeer, welches einer der produktivsten Lebensräume der Erde ist.
Der Wattboden folgt als Boden des Jahres 2020 auf den Kippenboden (2019) den Alpinen Felshumusboden (2018), den Gartenboden (2017) sowie den Grundwasserboden (2016).
Flusswatt im Gezeitenrückstaubereich der Elbe nördlich von Hamburg; Quelle: www.boden-des-jahres.de