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LUFA Speyer ist für Futtermitteluntersuchungen nach GMP+ B11 registriert
GMP+ ist ein internationales Zertifizierungssystem. Es legt Anforderungen fest welche die Futtermittelsicherheit und -nachhaltigkeit sowie unabhängige Audits von Zertifizierungsstellen gewährleisten.
Ab dem 1. Januar 2020 müssen Labore, die für nach GMP+ FSA (Feed Safety Assurance) zertifizierte Unternehmen (B1, B1.2, B2 und B3) Analysen auf kritische Kontaminanten (Aflatoxin B1, Dioxine, Schwermetalle) durchführen, bei GMP+ registriert sein.
Für Unternehmen, die nach GMP+ FSA B1, B1.2, B2 oder B3 zertifiziert sind, bedeutet dies, dass sie für die Analyse kritischer Kontaminanten ausschließlich registrierte GMP+-Labore in Anspruch nehmen dürfen.
Die LUFA Speyer ist seit dem 27.04.2022 als GMP+ B11 registriertes Labor gelistet.
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner im Bereich Futtermitteluntersuchung zur Verfügung.
Registrierung nach GMP+ B11 für kritische Kontaminanten in Futtermitteln [Urkunde]
Hohe Kompetenz bei Untersuchungen
LUFA Speyer erneut akkreditiert
Die hohe Kompetenz ihrer Untersuchungen wurde der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) in Speyer erneut von der Deutschen Akkreditierungsstelle bescheinigt. Eine Urkunde listet auf über 40 Seiten rund 280 Verfahren auf, für die die LUFA akkreditiert ist. Die Begutachtung bezieht sich auf die Probenahme von Klärschlamm, Klärschlammkompost, Kompost, Boden und Lebensmittel. Darüber hinaus geht es auch um physikalische, physikalisch-chemische und chemische Untersuchungen von Klärschlamm, Klärschlammkomposten, Kompost, Boden, Futtermittel, Lebensmittel, Düngemittel, Wasser, pflanzliche Materialien, Saatgut und sonstige Materialien aus Landwirtschaft und Gartenbau. Schließlich sind ausgewählte mikrobiologische Untersuchungen von Klärschlamm, Klärschlammkompost, Kompost, Futtermittel und Wasser, immunologische und visuelle Untersuchungen von Futtermitteln, molekularbiologische Untersuchungen von pflanzlichen Materialien, Saatgut und Futtermittel eingeschlossen. Die LUFA wird seit über 20 Jahren akkreditiert, das heißt alle fünf Jahre wird eine umfassende Begutachtung aller Bereiche durchgeführt; alle 18 Monate finden sogenannte Überwachungsbegehungen statt. „Damit bietet die LUFA Speyer ihren Auftraggebern, darunter Landwirte, Händler sowie Verbraucherinnen und Verbraucher, die größtmögliche Sicherheit sowie Güte der ausgeführten Untersuchungen“, so der wissenschaftliche Direktor der LUFA, Prof. Dr. Franz Wiesler.
Zur aktuellen Situation in der Ukraine
Liebe Pfälzerinnen und Pfälzer,
liebe Mitarbeiter*innen und Kolleg*innen beim Bezirksverband Pfalz,
der 24. Februar war ein furchtbarer Tag für die Ukraine und ein düsterer Tag für Europa. Mit dem Angriff auf die Ukraine bringt der russische Präsident Wladimir Putin Leid und Zerstörung über seine direkten Nachbarn. Er verletzt die Souveränität und die Grenzen der Ukraine. Zudem gefährdet er das Leben von unzähligen Unschuldigen in der Ukraine, dem Brudervolk Russlands. Für all das gibt es keine Rechtfertigung. Das ist Putins Krieg.
Unsere uneingeschränkte Solidarität gehört den Menschen in der Ukraine.
Wir können nur erahnen, welche Ängste und Sorgen diese aktuell bewegen. Möge unser Mitgefühl ihnen in dieser schweren Zeit eine Hilfe sein.
Theo Wieder
Vorsitzender des Bezirkstags Pfalz
LUFA Speyer als amtliches Laboratorium im Sinne des Artikel 37 VO (EU) 2017/625 benannt
Wie in vielen anderen Bereichen sind auch die Lebens- und Futtermittelüberwachung national und auf EU-Ebene geregelt. Die neue EU-Kontroll-Verordnung (VO (EU) 2017/625), die ab dem 14. Dezember 2019 gilt, legt die grundsätzlichen Anforderungen an den Aufbau und die Durchführung der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen innerhalb der EU für alle Mitgliedstaaten verbindlich fest.
Mit Bescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom 10.12.2019, gültig für das Land Rheinland-Pfalz (die Freigaben der weiteren Bundesländer erfolgt sukzessive), wurde die LUFA Speyer als amtliches Laboratorium im Sinne des Art. 37 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/625 Untersuchungen im Rahmen amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten im Bereich der EG-Öko-Verordnung (VO (EG) Nr. 834/2007) benannt.
Die Aufgaben, die dabei als amtliches Laboratorium wahrgenommen werden, umfassen:
- GVO und aus oder durch GVO hergestellte Erzeugnisse entgegen Art. 9 VO (EG) Nr. 834/2007
- Düngemittel uam. außerhalb Anh. IVO (EG) Nr. 889/2008
- Pestizide außerhalb Anh. ll VO (EG) Nr. 889/2008
- Futtermittelausgangserzeugnisse außerhalb Anh. V VO (EG) Nr. 889/2008
- Futtermittelzusatzstoffe außerhalb Anh. Vl VO (EG) Nr. 889/2008 bzw. E 535
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne die folgenden Ansprechpartner aus unserem Hause zur Verfügung:
- Bereich GVO: Dr. Benjamin Pickel (06232 - 136-289; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
- Bereich Düngemittel: Sabine Reh (06232 - 136-383; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
- Bereich Pestiziduntersuchungen: Dr. Dieter Martens (06232 - 136-155; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
- Bereich Futtermitteluntersuchungen: Dr. Nadja Sauer (06232 - 136-118; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
LUFA Speyer - wir sind weiterhin wie gewohnt für Sie da
Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir an der LUFA Speyer alle
möglichen Maßnahmen getroffen haben, um die Sicherheit unserer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner zu
gewährleisten. So ist es uns bislang möglich, die Probennahme und den
Laborbetrieb weitestgehend wie gewohnt aufrecht zu erhalten. Bitte wenden
sie sich bei Rückfragen jederzeit an die Direktion oder an Ihre fachlichen
Ansprechpartner an der LUFA Speyer.